Regeln für die Teilnehmer

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1.1 In diesem Reglement gelten die folgenden Definitionen:

  1. Veranstaltung: alle Teile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schwimm- und Laufwettbewerbe und andere Teile, die Teil der Veranstaltung von Stichting Roermond City Swim sind;
  2. Teilnehmer: eine natürliche oder juristische Person, die sich auf eine vom Veranstalter festgelegte Weise zur Teilnahme an der Veranstaltung angemeldet hat;
  3. Anmeldung: das Recht, das ein Teilnehmer durch Abschluss der Vereinbarung zur Teilnahme an einem oder mehreren Teilen der Veranstaltung erworben hat;
  4. Vereinbarung: die Vereinbarung über die Teilnahme des Teilnehmers an der Veranstaltung;
  5. Organisator: die juristische Person, die die Veranstaltung organisiert, d.h. die Stichting Roermond City Swim, sowie die Personen, die rechtlich befugt sind, die juristische Person zu vertreten;
  6. Komponente: eine vom Veranstalter zu bestimmende Kategorie der Veranstaltung, die eine Differenzierung nach Distanz, Alter oder Geschlecht beinhalten kann, aber nicht darauf beschränkt ist;
  7. Mindest- oder Höchstalter: die vom Veranstalter für jede Komponente festgelegten Altersgrenzen;
  8. Partner: Unternehmen und/oder Institutionen, die die Veranstaltung mit finanziellen Mitteln, Waren und/oder Dienstleistungen unterstützen, die in einem Sponsoringvertrag festgelegt sind.

1.2 Diese Bestimmungen gelten für alle Angebote und/oder Verträge, die der Veranstalter einem Teilnehmer macht oder mit ihm abschließt, sowie für deren Durchführung.

1.3 Bei Unklarheiten bezüglich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die Auslegung "im Geiste" dieser Bestimmungen erfolgen. Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.

1.4 Der Teilnehmer kann sich nur dann auf von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Bestimmungen berufen, wenn und soweit diese vom Veranstalter schriftlich akzeptiert worden sind.

1.5 Die Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Der Veranstalter und der Teilnehmer sind verpflichtet, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die möglichst den gleichen Umfang haben wie die unwirksame oder nichtige Bestimmung.

Artikel 2: Teilnahme

2.1 Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Teilnehmer ist eine natürliche Person;
  2. Der Teilnehmer hat mindestens das vom Veranstalter für die Veranstaltung oder für einen bestimmten Teil der Veranstaltung festgelegte Mindestalter erreicht;
  3. Teilnehmer im Teilschwimmen unter 16 Jahren müssen eine Erklärung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen, dass der Teilnehmer das A- und B-Schwimmdiplom besitzt;
  4. Der Teilnehmer erklärt mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Organisation den Teilnehmer im Voraus angemessen über die mit der Teilnahme verbundenen Risiken informiert hat.

2.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer sich in der vom Veranstalter angegebenen Weise für die Veranstaltung angemeldet hat, die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und die Anmeldegebühr bezahlt hat, es sei denn, der Veranstalter hat ihn ausdrücklich und schriftlich von einer oder mehreren Bedingungen befreit.

2.3 Es ist nicht gestattet, die Veranstaltung oder zumindest einen oder mehrere Teile davon anders als auf die vom Veranstalter festgelegte Weise zu absolvieren.

2.4 Die Anmeldung ist persönlich und nicht übertragbar. In besonderen Fällen kann der Veranstalter auf Antrag des Teilnehmers beschließen, die einmalige und begrenzte Übertragung einer Anmeldung zuzulassen. Die Übertragung kann nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters erfolgen.

2.5 Mit dem Abschluss des Vertrages für einen oder mehrere Teile der Veranstaltung verpflichtet sich der Teilnehmer, die für diesen Teil geltende Teilnahmegebühr an den Veranstalter zu zahlen. Der Veranstalter teilt dem Teilnehmer mit, auf welche Weise die Teilnahmegebühr gezahlt werden kann. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Teilnahmegebühren ist nicht möglich.

2.6 Ein mit einem oder mehreren Teilen verbundener Preis wird auf der Grundlage der von dem/den Teilnehmer(n) pro Teil erzielten Bruttozeit vergeben, wenn und soweit die vom Veranstalter festgelegten Anforderungen erfüllt wurden.

2.7 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecken zu ändern oder die Veranstaltung oder Teile davon zu neutralisieren, wenn nach Ansicht des Veranstalters die Umstände dazu Anlass geben.

2.8 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder Teile davon aus Gründen höherer Gewalt abzusagen, vorzeitig zu beenden oder zu unterbrechen. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter anderem extreme Witterungsbedingungen, Überschwemmungen, Feuer, Überschwemmungen, Katastrophen, (terroristische) Anschläge, Unfälle, Epidemien, Pandemien, die nicht rechtzeitige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch vom Veranstalter beauftragte Dritte, Annullierungen oder andere behördliche Anordnungen sowie andere Umstände, die nicht vom Willen des Veranstalters abhängen.

2.9 Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, die dem Teilnehmer entstehen, wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muss.

2.10 Wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt wird, wird grundsätzlich kein neuer Termin festgelegt; die nächste Veranstaltung findet dann ein Jahr später statt. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Veranstalters, einen neuen Termin für die Veranstaltung festzulegen, wenn er einen neuen Termin zu einem späteren Zeitpunkt im selben Jahr für möglich hält.

2.11 Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer zu disqualifizieren und/oder vom Wettbewerb auszuschließen, wenn der Teilnehmer gegen dieses Reglement verstößt oder sich nach Auffassung des Veranstalters unsportlich oder ungebührlich verhält oder wenn dies aus medizinischen Gründen oder im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung für erforderlich gehalten wird. Eine Diskussion und/oder Korrespondenz in dieser Angelegenheit ist nicht möglich.

2.12 Die Startnummer mit dem korrekten Namen in unserer Rennverwaltung muss vom Teilnehmer sichtbar getragen werden.

2.13 Jegliche Werbung auf den Startnummern darf nicht umgeknickt werden und muss deutlich sichtbar sein. Stellt der Veranstalter fest, dass ein Teilnehmer die Werbung absichtlich wegklappt oder anderweitig weniger sichtbar macht, kann der Veranstalter den Teilnehmer disqualifizieren und aus den Ergebnissen streichen.

2.14 Ein Teilnehmer darf sich während der Teilnahme nicht begleiten lassen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters vor.

Artikel 3: Personenbezogene Daten und Rechte an geistigem Eigentum

3.1 Die Teilnehmer erklären sich im Voraus damit einverstanden, dass ihr Konterfei in Drucksachen, auf Fotos, Videos usw. - im weitesten Sinne des Wortes - für Werbezwecke und die berechtigten Interessen des Veranstalters verwendet werden kann, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Vorname, Nachname und Wohnort werden auch auf der Website des Veranstalters veröffentlicht.

3.2 Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass der Veranstalter die angegebenen personenbezogenen Daten verwendet, um den Teilnehmer über die Veranstaltung und seine Anmeldung zu informieren - und zwar im weitesten Sinne des Wortes - und zu diesem Zweck Dritte zu beauftragen.

3.3 Der Teilnehmer kann der Bereitstellung von Informationen durch den Veranstalter und/oder Dritte im Sinne von Absatz 1 jederzeit widersprechen und seine Zustimmung durch eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurückziehen.

3.4 Mit Abschluss des Vertrages erteilt der Teilnehmer auch ausdrücklich die Erlaubnis, zumindest seinen Namen und die von ihm erzielten Ergebnisse in einem oder mehreren Teilen der Veranstaltung zu veröffentlichen.

Artikel 4: Haftung

4.1 Die Teilnahme erfolgt vollständig auf eigene Kosten und Gefahr des Teilnehmers. Der Veranstalter haftet in keiner Weise für materielle oder körperliche Schäden, Verstümmelungen oder den Verlust von Eigentum und Krankheiten des Teilnehmers infolge der Teilnahme, es sei denn, diese Schäden sind die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für schwerwiegende Schäden, wie z.B. alle möglichen Schäden, die aus einer dauerhaften Verletzung oder dem Tod resultieren.

4.2 Wird festgestellt, dass der Veranstalter für einen Schaden haftet, den der Teilnehmer erlitten hat oder noch erleiden wird, so ist die vom Veranstalter auf dieser Grundlage zu leistende Entschädigung stets auf den Höchstbetrag begrenzt, den der Haftpflichtversicherer in geeigneten Fällen auszahlt.

4.3 Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Risiko von Schäden versichert sein, die er oder ein Hinterbliebener infolge seines Todes, seiner Verletzung oder seiner Krankheit aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden kann.

4.4 Der Teilnehmer erklärt, mit der Tatsache vertraut zu sein, dass die Teilnahme an der Veranstaltung eine gute geistige und körperliche Gesundheit voraussetzt, und erklärt, dass er diese Voraussetzung erfüllt und sich durch Training und andere Maßnahmen angemessen auf die Veranstaltung vorbereitet hat. Der Veranstalter rät dem Teilnehmer, sich im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung einer sportmedizinischen Untersuchung zu unterziehen.

4.5 Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Schäden frei, die Dritten infolge von Handlungen oder Unterlassungen entstehen, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung zuzurechnen sind. Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Risiko der Haftung für diese Schäden versichert sein.

4.6 Die Partner-Sponsoren der Veranstaltung und die Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet, sind von der Haftung ebenso ausgeschlossen wie der Veranstalter.

4.7 Während der Aktivitäten der Roermond City Swim Foundation ist es nicht erlaubt, individuell und/oder als Gruppe, Ausdrucksformen politischer, religiöser, diskriminierender und/oder beleidigender Natur zu tragen, in welcher Form auch immer. Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Stellen sind berechtigt, Teilnehmer vom Veranstaltungsgelände zu verweisen oder auszuschließen. Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, diesen Artikel zu ändern und für (un)gültig zu erklären.

4.8 Wenn die Veranstaltung aus irgendeinem Grund abgesagt wird, haftet der Veranstalter in keinem Fall für die Kosten, die einem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme entstanden sind, oder für Schäden, die er erlitten hat oder noch erleiden wird.

Artikel 5: Verkehrsvorschriften und Anweisungen

5.1 Die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrs- und Verkehrszeichenverordnung bleiben während der Veranstaltung in vollem Umfang in Kraft, es sei denn, der Veranstalter hat ausdrücklich eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

5.2 Den Anweisungen der Mitarbeiter der Polizei, der vom Veranstalter beauftragten Personen und des medizinischen Personals ist unverzüglich und genau Folge zu leisten. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes können von den vorgenannten Personen oder von (einem anderen Vertreter des) Veranstalters außer Kraft gesetzt werden.

5.3 Die vom Veranstalter benannten Personen sind berechtigt, eine verbindliche Entscheidung zur Disqualifizierung eines Teilnehmers zu treffen, unter anderem, aber nicht ausschließlich, wenn die von ihnen erteilten Anweisungen gemäß dem vorstehenden Absatz nicht befolgt werden.

5.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die zu befahrende Strecke pro Sektion zu bestimmen sowie die Strecke jederzeit ganz oder teilweise zu ändern.

Artikel 6: Sonstiges

In allen Fällen entscheidet der Veranstalter verbindlich, ob ein Verstoß gegen das vorliegende Reglement vorliegt und ob und in welcher Weise - im Einklang mit dem Reglement - eine Strafverfolgung im weitesten Sinne des Wortes eingeleitet werden soll.


Artikel 7: Streitschlichtung und anwendbares Recht

7.1 Bei Streitigkeiten jeglicher Art zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer wird diese Streitigkeit von dem zuständigen Zivilgericht entschieden. Eine Streitigkeit gilt als entstanden, wenn mindestens eine der Parteien eine entsprechende Erklärung abgibt.

7.2 Auf alle Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und einem Teilnehmer findet niederländisches Recht Anwendung.